StVO 2009 tritt in Kraft
25.10.2009

Novelle der StVO trat am 1. September in Kraft

Erleichterungen für den Radverkehr

Die am 1. September 2009 in Kraft tretende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt Verbesserungen für den Radverkehr. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderung. "Die neuen Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, den Radverkehr in Deutschland zu stärken und sicherer zu gestalten.", sagt der ADFC Vorsitzende des Kreisverbandes Braunschweig Jens Schütte.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Anlage von Radwegen nicht mehr favorisiert wird. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Die Planung der optimalen Radverkehrsführung - Fahrbahn, Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radweg - soll entsprechend der örtlichen Situation, der Verkehrsstärke und der Geschwindigkeit erfolgen. Schütte: "Mit dieser Neuregelung wird endlich das Vorurteil ausgeräumt, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten. Insbesondere an Kreuzungen werden Radfahrer auf Radwegen häufig von abbiegenden Autos übersehen. Die Radverkehrsplanung wird zukünftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer und Fußgänger angepasst."

Die Radwegebenutzungspflicht bleibt grundsätzlich zwar bestehen, soll allerdings auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt werden. Schütte. "Benutzungspflichtige Radwege müssen in Braunschweig zukünftig die Ausnahme darstellen. Die Radfahrer sollen selbst entscheiden können, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren." Insbesondere linke Radwege werden in der neuen Verordnung als gefährlich eingestuft und sollen in Ortschaften grundsätzlich nicht mehr angeordnet werden.

Auch bei den Ampeln gibt es eine wesentliche Neuerung: Radfahrer haben zukünftig die Ampeln für den Autoverkehr und nicht mehr die Ampeln für die Fußgänger zu beachten. Schütte: "Eine positive Neuerung, die Radfahren schneller, komfortabeler und sicherer machen wird und insbesondere deutlich hervorhebt, dass Radfahrer Fahrzeuge sind und nicht Fußgänger auf zwei Rädern." Sind die Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs und sind dort Radfahrsignale vorhanden, so haben sie selbstverständlich diese weiterhin zu beachten.

Außerdem werden die starren Vorgaben für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, wie z. B. Mindestbreiten, gestrichen. Sackgassen können künftig mit einem eigenen Piktogramm gekennzeichnet werden, dass die Durchlässigkeit für Radfahrer oder Fußgänger anzeigt.

 Die Position des ADFC zur Novelle der StVO können Sie hier herunterladen:

adfc_position_stvo2009.pdf

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