Fahrradstraßen
Das sind die Regeln in Fahrradstraßen nach der neuen STVO 2009:
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
- Kfz dürfen Fahrradstraßen nur benutzen,
wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist
- Maximal: Tempo 30 km/h,
wenn nötig müssen Kfz langsamer fahren
- Es gelten die allgemeinen Regeln der Vorfahrt



