Fahrradstraßen
10.10.2009
Bild 1: hier dürfen nur Radfahrer hineinfahren
Bild 2: hier dürfen auch KfZ fahren
Bild 3: Ende der Fahrradstraße

Fahrradstraßen

Das sind die Regeln in Fahrradstraßen nach der neuen STVO 2009:

- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
- Kfz dürfen Fahrradstraßen nur benutzen,
  wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist
- Maximal: Tempo 30 km/h,
  wenn nötig müssen Kfz langsamer fahren
- Es gelten die allgemeinen Regeln der Vorfahrt